Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler GbR Am Landwehrbach 12 59514 Welver |
Beratung per Telefon: 02384 911119 durch Wilfried Pöhler |
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Fahrrad Diebstahl und die Hausratversicherung. Im Hausratschutz Standard sind bestimmte Risiken nur eingeschränkt versichert. Das können je nach Versicherer und Tarif z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein. Am Versicherungsort sind Fahrräder gegen alle Grundgefahren versichert. Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z. B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.
Wenn ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet wird, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war. Das kann durch ein Sicherheitsschloss sein. Wenn ein Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen wird, leistet der Versicherer. Allerdings muss sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befunden haben. Ausnahme: Der Besitzer war mit dem Fahrrad noch unterwegs. Für Fahrräder ist die Versicherungssumme häufig eingeschränkt. Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. Auch einen Mehrbeitrag verlangen die Versicherer in manchen Fällen für Fahrräder.
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